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Betriebliche Altersversorgung

Fünf Möglichkeiten für eine Zusatzrente vom Chef

Dal 2002 il lavoratore dipendente ha diritto a che i contributi per la pensione aziendale vengano detratti direttamente dallo stipendio lordo. Cinque sono gli elementi base su cui impostare una pianificazione finanziaria personalizzata

Daniel Vetró

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland funktioniert nach dem so genannten Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die heutigen Rentner, genauer gesagt die Rentenbezieher, ihre Rente aus den laufenden Beiträgen (BfA, LVA) der derzeitigen Erwerbstätigen erhalten. Seit Jahren wird in den Medien das Thema "Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung" diskutiert. Nun ist fast jedem bekannt, dass aufgrund abnehmender Beschäftigungszahlen, zunehmender Teilzeitarbeit, steigender Zahl der Rentenempfänger und längerer Rentenbezugsdauer ein Finanzierungsproblem der GRV besteht. Das "Drei-Säulen-Konzept" besagt, dass die gesetzliche Altersrente um private Vorsorgemaßnahmen und eine betriebliche Altersversorgung
ergänzt werden muss, damit der Einzelne Aussicht auf eine angemessene Altersversorgung hat. Bei Einkünften in Höhe von 75 % des letzten Bruttogehalts wird von einer angemessenen Versorgung gesprochen. Unter dem Begriff "Private Altersversorgung" lassen sich alle Maßnahmen zusammenfassen, die betrieben werden um für die berufsfreien Jahre – den Ruhestand – vorzusorgen. Hierbei wird in der Regel aus dem bereits versteuerten Einkommen in die verschiedensten Anlagen investiert. Gängig sind Banksparpläne, kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, Fondssparpläne, aber auch die Investition in die eigenen vier Wände oder in eine vermietete Immobilie. Bei der dritten Säule, der betrieblichen Altersversorgung (BAV), zeigt Deutschland noch Nachholbedarf. Momentan stammen von 100 Euro Alterseinkünften im Schnitt etwa 85 Euro aus der gesetzlichen Rente, 10 Euro aus privater Vorsorge und lediglich 5 Euro aus der betrieblichen Altersversorgung. Im internationalen Vergleich sind die Niederlanden und die Schweiz Vorreiter. Hier stellt die betriebliche Altersversorgung bereits einen Teil von 30 bis 40 Prozent der Alterseinkünfte dar. In Deutschland gewinnt die betriebliche Altersversorgung an Bedeutung. Das am 01.01.2002 in Kraft getretene "Altersvermögensgesetz" hat neben der Einführung einer geförderten privaten Zusatzversorgung (Riester-Rente) die Möglichkeiten für die BAV verbessert. Die Grundidee ist ganz einfach: Die Beiträge für die BAV werden direkt aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers gezahlt. Durch diese Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren. Der Arbeitnehmer wird mit weniger Steuern und Sozialabgaben belastet, der Arbeitgeber spart sich einen Teil der Lohnnebenkosten. Die Sozialversicherungsbefreiung betrifft die Renten- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und gilt vorerst bis zum Jahr 2008. Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch, dass vom künftigen Entgeltanspruch bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV (4 % von € 61.800,00 = € 2.472,00) jährlich für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Es stehen fünf Grundformen der betrieblichen Altersvorsorge zur Auswahl. Diese Elemente können sowohl einzeln, als auch kombiniert eingesetzt werden. Zum Teil ist eine Verknüpfung mit der "Riester- Förderung" möglich.
1. Direktversicherung
In dieser Form der BAV schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine private Renten- oder Lebensversicherung ab. Die versicherte Person ist somit der Arbeitnehmer, der ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versorgungsleistung hat. DieBeiträge an den Versicherer sind für den Beschäftigten als Arbeitslohn zu qualifizieren und somit in vollem Umfang lohnsteuerpflichtig. Es kann aber die Möglichkeit genutzt werden die Beitragsleistung bis zu € 1.752 pro Jahr mit einem pauschalen Steuersatz von 20 % zu versteuern. Im Rentenalter (vorausgesetzte Mindestlaufzeit zwölf Jahre) ist eine Kapitalauszahlung aus dieser Anlage steuerfrei, die Auszahlung in Form einer laufenden Rentenzahlung muss lediglich mit dem "reduzierten" Ertragsanteil der Rente versteuert werden.
2. Pensionskasse
Als externe Versorgungseinrichtung ähnelt die Pensionskasse einer Versicherung, die von einem oder mehren Unternehmen getragen wird. Die Arbeitnehmer haben einen Versorgungsanspruch gegenüber der Kasse, in der sie selbst Mitglied sind. Bezüglich der Auszahlung kann man sich zwischen einmaliger Kapitalzahlung und Altersrente entscheiden. Die Auszahlungen müssen im Alter voll versteuert werden.
3. Pensionsfonds
Seit 2002 sind Pensionsfonds als neuer Weg der BAV zugelassen worden. Wesentlicher Unterschied zu Versicherungen und Pensionskassen ist die freie Wahl der Anlagestrategie. Die eingezahlten Beiträge können beispielsweise unbegrenzt in Aktien investiert werden. Der Möglichkeit hohe Renditen zu erzielen steht ein erhöhtes Risiko entgegen. Pensionsfonds müssen zwar die Auszahlung der eingezahlten Beiträge garantieren, jedoch nicht deren Verzinsung. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung nur als lebenslange monatliche Rente; in einer Summe können nur bis zu 20 % des auszahlfähigen Betrags geleistet werden. Im Alter müssen die Leistungen voll versteuert werden.
4. Unterstützungskasse
Die so genannten U-Kassen gelten als älteste Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie treten als Stiftung, GmbH oder eingetragener Verein auf. Die Finanzierung erfolgt aus den Zuwendungen, die der Betrieb an die Kasse leistet. Der Leistungsanspruch des Arbeitnehmers richtet sich an den Arbeitgeber, der in der Regel durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert ist. Die Leistungen sind nach Abzug von einem Versorgungsfreibetrag und dem Arbeitnehmerpauschbetrag voll zu versteuern.
5. Direktzusage
Auf diesem Weg verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Rentenalter bestimmte Leistungen direkt weiter zu zahlen. Dieser nachträgliche Arbeitslohn wird allein vom Arbeitgeber über so genannte Pensionsrückstellungen finanziert, die er in der Bilanz ausweisen kann. Der Arbeitnehmer muss die Leistungen aus der Direktzusage wie bei der UKasse voll versteuern.
Fazit
Die betriebliche Altersversorgung bietet die Chance über den Arbeitgeber fürs Alter vorzusorgen. Entscheidet sich der Arbeitnehmer bei den Varianten Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds die Beiträge aus Nettobeträgen zu leisten, also nach Abzug von Lohnsteuern und Sozialabgaben, kann er die "Riester-Förderung" in Anspruch nehmen. Tendenziell ist dies für Beschäftigte mit geringerem Einkommen und einer relativ hohen Kinderzahl interessant. Der Unternehmer entscheidet, welche Vorsorgeform er seinen Mitarbeitern anbietet. Wird keine Form angeboten, hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf den Abschluss eines Direktversicherungsvertrages. MitAusnahme der Direktversicherung, tritt bei allen Durchführungswegen eine nachgelagerte Besteuerung ein. Das heißt, die Steuerfreiheit in der Ansparphase hat zur Folge, dass sich im Alter der Fiskus aus diesen Alterseinkünften bedient. Bei der Direktversicherung ist dies nicht der Fall, da bereits während der Ansparphase die Beiträge mit einem pauschalen Steuersatz von 20 % (bzw. mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: 21,5 %) besteuert werden. Die Entscheidung für eine betriebliche Altersversorgungsmaßnahme sollte sorgfältig getroffen werden. Zu beachten ist, dass die BAV als ein Baustein der individuellen Finanzplanung gesehen werden soll. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zur staatlichen und privaten Rente. Da sie jedoch sehr "starr" konzipiert ist und der langfristigen Vermögensplanung dient, sollte sich der Einzelne parallel auch an anderen Anlageformen orientieren, die den kurz- und mittelfristigen Bereich abdecken.

(2004-2 pag 23)

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